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BüRGERNäHE
 |  | | Das neue Elterngeld für alle Neugeborenen ab 01.01.2007
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|  |  | Das neue Elterngeld!
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wurde am 3.11.06 vom Bundesrat verabschiedet und tritt zum 1.1.2007 in Kraft. Die Regelungen des BEEG gelten für Geburten ab dem 1.1.2007. Für Geburten bis zum 31.12.2006 gelten die Regelungen des Erziehungsgeldes. Das Elterngeld steht jedem zu, der seine Erwerbstätigkeit für die Erziehung seines Kindes unterbricht. Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Verdienst des Antrags- stellers und damit -anders als das bisherige Erziehungsgeld- am individuellen Einkommen und nicht am Familien- einkommen. Weitere Informationen erhalten Sie aus dem Informationsschreiben des BMFSFJ zum Elterngeld, welches wir Ihnen als pdf.dokument (siehe unten) zur Verfügung stellen. Außerdem bietet das Bundesministerium einen Elterngeldrechner an. Hier können Sie selbst ausrechnen, wie hoch das neue Elterngeld in ihrem Fall sein wird (unter: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/). Infobroschüren können auch bei der SPD-Fraktion (Ruf: 02826-1357) angefordert werden. Darüber hinaus haben wir für Sie eine kleine Elterngeld-Fibel erstellt, die Sie ebenfalls (siehe unten) ausdrucken können.
Ihre SPD Kranenburg
Dokumente: Infoschreiben BMFSFJ zum Elterngeld
Kleine Elterngeld-Fibel
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