Mindestvergütung für Auszubildende kommt

Gut ausgebildete Fachkräfte sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Darum muss schon während der Ausbildung deutlich werden: Das, was Du tust, hat seinen Wert. Schon jetzt sind alle Betriebe verpflichtet, ihren Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen. Dennoch ist das in manchen Berufen und Regionen noch sehr wenig.

Mit der Mindestvergütung für Auszubildende wird diese Verpflichtung für eine anständige Bezahlung gesetzlich verankert. Die Mindestausbildungsvergütung (MAV) markiert die Grenze dessen, was als angemessen gilt. Da Jugendliche in der Ausbildung nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt die MAV eine wichtige Lücke.

„Wir konnten erreichen, dass die Ausbildungsvergütung mit fortschreitender Ausbildung deutlicher ansteigt als ursprünglich geplant und damit eine angemessenere Höhe erreicht. Die Sozialpartner – Arbeitgeber und Gewerkschaften – waren dabei mit eingebunden“, so Barbara Hendricks, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve, über die erfolgreichen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner.

Auszubildende, deren Vergütung über einen Tarifvertrag geregelt ist, werden natürlich finanziell nicht herabgestuft. Die MAV ist lediglich die untere Grenze und wird im Laufe der Ausbildung deutlich steigen.

Die Sätze werden über dem Schüler-BAföG liegen, denn von der Ausbildungsvergütung werden – anders als beim Schüler-BAföG – auch Sozialbeiträge erhoben. „Wir stellen damit sicher, dass junge Leute in Ausbildung nicht schlechter dastehen als diejenigen gleichen Alters, die einen anderen Bildungsweg gehen.

Wer eine Ausbildung macht, muss sich darauf verlassen können, dass der Lebensunterhalt während dieser Zeit ordentlich abgesichert ist“, so Hendricks abschließend.

Selbstverständlich haben Auszubildende, wenn sie beispielsweise eine eigene Wohnung haben, weiterhin auch Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Dies ist ein monatlicher Zuschuss der Arbeitsagentur, etwa für die Miete, Fahrtkosten oder den Lebensunterhalt und wird abhängig von der Ausbildungsvergütung und dem Einkommen der Eltern gezahlt.