Wir begrüßen den heutigen Kabinettsbeschluss für strengere Regeln und Verbote für die Fleischbranche in Großbetrieben. Unbezahlte Überstunden, überteuerte und schlechte Unterkünfte, mangelnde Hygiene, unrechtmäßige Anrechnung von Arbeitsmaterial, Verstöße gegen das Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz…sind nur die Spitze der bekannten Missstände.
Die Wurzel des Übels sind dubiose Vertragsstrukturen mit ausländischen Subunternehmern und Leiharbeitsfirmen mit ausländischen Leiharbeitern und deren Unterbringung in Sammelunterkünften. Ab dem 01.01.2021 dürfen keine Leiharbeiter -auch keine aus Billiglohnländern- mehr mit Werkverträgen in Großbetrieben zum Einsatz kommen, deren Kerngeschäft das Schlachten und die Fleischverarbeitung sind.
Außerdem soll es schärfere und häufigere Kontrollen geben, die digitale Arbeitszeiterfassung wird verpflichtend und die Bußgelder für Arbeitszeitverstöße werden bis 30.000 € verdoppelt. Allerdings hebt das wohl nicht alle Missstände in unserer Gemeinde auf, da die neue Gesetzgebung ja nur auf die Arbeitsorte in Deutschland wirkt und eben nicht in den Niederlanden.
Deshalb fordern wir: Jetzt müssen auch bilaterale Regeln mit den Niederlanden her, damit dort dem Sub-Subunternehmer-Unwesen ebenfalls der Garaus gemacht wird. Wir erleben ja gerade, dass uns selbst Kontrollmöglichkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz nichts nutzen, wenn wir einen Landrat haben, der diese Regeln nicht befolgt.
Wir brauchen weitere wirksame Normen, um Überbelegungen und Wuchermieten bei Unterkünften, Verstöße gegen Corona-Hygieneregeln, Nichteinhaltung von Mindestlohn und Arbeitszeitvorgaben zu kontrollieren.
Die Wurzel des Übels sind dubiose Vertragsstrukturen mit ausländischen Subunternehmern und Leiharbeitsfirmen mit ausländischen Leiharbeitern und deren Unterbringung in Sammelunterkünften. Ab dem 01.01.2021 dürfen keine Leiharbeiter -auch keine aus Billiglohnländern- mehr mit Werkverträgen in Großbetrieben zum Einsatz kommen, deren Kerngeschäft das Schlachten und die Fleischverarbeitung sind.
Außerdem soll es schärfere und häufigere Kontrollen geben, die digitale Arbeitszeiterfassung wird verpflichtend und die Bußgelder für Arbeitszeitverstöße werden bis 30.000 € verdoppelt. Allerdings hebt das wohl nicht alle Missstände in unserer Gemeinde auf, da die neue Gesetzgebung ja nur auf die Arbeitsorte in Deutschland wirkt und eben nicht in den Niederlanden.
Deshalb fordern wir: Jetzt müssen auch bilaterale Regeln mit den Niederlanden her, damit dort dem Sub-Subunternehmer-Unwesen ebenfalls der Garaus gemacht wird. Wir erleben ja gerade, dass uns selbst Kontrollmöglichkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz nichts nutzen, wenn wir einen Landrat haben, der diese Regeln nicht befolgt.
Wir brauchen weitere wirksame Normen, um Überbelegungen und Wuchermieten bei Unterkünften, Verstöße gegen Corona-Hygieneregeln, Nichteinhaltung von Mindestlohn und Arbeitszeitvorgaben zu kontrollieren.