Das NRW-Gesundheitsministerium hat dem Kreis Kleve über die Bezirksregierung Düsseldorf seine Rechtsauffassung am Mittwoch nochmals unmissverständlich klar gemacht und den Landrat angewiesen, die Leiharbeiter in den Sammelunterkünften des Kreises Kleve zu testen!
Das wird umso dringlicher, da bei immer mehr Schlachthöfen in den Niederlanden von betroffenen Corona Infizierten berichtet wird. Gerade heute wurden 600 Mitarbeiter der Schlachthof-Gruppe Vion unweit der deutschen Grenze in Quarantäne geschickt.
Auch die SPD-Kreistagsfraktion hat sich heute an die Regierungspräsidentin gewandt und um Überprüfung der Rechtsauffassung und um Anweisung gebeten.
Das Ministerium stellt in seinem aktuellen Schreiben fest, dass das Infektionsschutzgesetz sehr wohl eine Überprüfung der Unterkünfte zulasse, wenn die Wohnverhältnisse eine Infektionslage befürchten lassen.
Grundsätzlich sei es dabei unerheblich, ob die Bewohner in der Fleischindustrie arbeiten oder in einer anderen Branche. Entscheidend sei vielmehr, dass aufgrund der Größe der Unternehmen und der Unterbringungssituation der dort tätigen Leiharbeiter von einem besonderen seuchenhygienischen Gefahrenpotenzial auszugehen sei.
Landrat Spreen kommt damit immer mehr in die Defensive und erntet vermehrt Kritik aus allen Lagern. Er wird zum institutionellen Risiko für die Bürgerinnen und Bürger in Kranenburg und im gesamten Kreis Kleve!
Eilmeldung: Ministerium weist Landrat an: Kreis soll endlich Leiharbeiter-Unterkünfte testen!
