Einreisebedingungen aus den Niederlanden

Seit dem 6. April gilt bei Einreise aus den Niederlanden für jeden die Pflicht, einen aktuellen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, mit sich zu führen.
In Deutschland sind diese Schnelltests für in Deutschland wohnhafte Personen gratis erhältlich.
In den Niederlanden stellen nur kommerzielle Teststraßen die benötigte Bescheinigung aus, damit sind Kosten verbunden.
Des Weiteren gilt eine Registrierungspflicht, für jede Person, die sich länger als 24 Stunden in den Niederlanden aufgehalten hat oder sich länger als 24 Stunden in NRW aufhalten wird.
Für Grenzpendler, Studenten, Schüler und den Besuch von engen Verwandten gilt, dass ihr Test 72 Stunden lang gültig ist. Für Grenzpendler, Studenten und Schüler gilt außerdem, dass der Schnelltest und das Zertifikat auch durch den Arbeitgeber/Ausbilder ausgestellt werden darf. Für diese Ausnahmen haben die Euregio sich bei der Cross Border Taskforce von NRW-NL eingesetzt.
Die genauen Regelungen können Sie nachlesen auf
Der Euregio Rhein-Waal GrenzInfoPunkt beantwortet alle Fragen so schnell wie möglich und steht in engem Kontakt mit den anderen GrenzInfoPunkten entlang der deutsch-niederländischen-belgischen Grenze und der Cross Border Taskforce von NRW-NL.